Passende Eingaben
Nutze den maßgeblichen Bruttorentenwert, wähle die zutreffende Rentenart und erfasse das nach Rentenrecht relevante eigene Einkommen. Tatsächliches Kontonetto und anrechenbares Einkommen können abweichen.
Wissen von A bis Z
Die Witwen- oder Witwerrente hängt von der Rente der verstorbenen Person, der einschlägigen Rentenart und dem anrechenbaren eigenen Einkommen ab. Der Rechner trennt Grundbetrag, Freibetrag und möglichen Kürzungsbetrag.
Nutze den maßgeblichen Bruttorentenwert, wähle die zutreffende Rentenart und erfasse das nach Rentenrecht relevante eigene Einkommen. Tatsächliches Kontonetto und anrechenbares Einkommen können abweichen.
Die Ausgabe ist eine Bruttoschätzung vor Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen sowie möglicher Steuer. Das Sterbevierteljahr folgt einer anderen Leistungslogik als die anschließende Rente.
Anspruchsvoraussetzungen, altes Recht, Rentenabschläge, Kinderzuschläge, Einkommensarten, Wiederheirat und ausländische Zeiten prüft die Rentenversicherung individuell.
Begriffsindex
Jeder Begriff hat eine eigene, dauerhaft verlinkbare Detailseite mit Definition, Einordnung, Abgrenzung und verwandten Themen.
Gesetzliche Hinterbliebenenrente für eine überlebende Ehe- oder eingetragene Lebenspartnerperson, wenn die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind.
Ausführliche ErklärungHinterbliebenenrente mit höherem Rentenartfaktor, deren Anspruch zusätzlich etwa an Alter, Kindererziehung oder Erwerbsminderung anknüpfen kann.
Ausführliche ErklärungHinterbliebenenrente mit niedrigerem Rentenartfaktor, die nach neuem Recht grundsätzlich zeitlich begrenzt ist.
Ausführliche ErklärungBesonderer Leistungszeitraum bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach dem Sterbemonat mit erhöhtem Rentenartfaktor und grundsätzlich ohne Einkommensanrechnung.
Ausführliche ErklärungBetrag des anrechenbaren eigenen Einkommens, bis zu dem die Hinterbliebenenrente nicht wegen Einkommen gekürzt wird.
Ausführliche ErklärungMinderung der Hinterbliebenenrente um einen gesetzlich bestimmten Anteil des Einkommens oberhalb des Freibetrags.
Ausführliche Erklärung