25 Prozent, regelmäßig bis 24 Monate.
Sie kommt grundsätzlich in Betracht, wenn die Voraussetzungen der großen Rente nicht erfüllt sind. Nach neuem Recht ist sie auf 24 Kalendermonate nach Ablauf des Sterbemonats begrenzt.
Groß, klein oder altes Recht
Der Rechner entscheidet die Anspruchsvoraussetzungen nicht; diese Übersicht hilft bei der richtigen Auswahl.
Sie kommt grundsätzlich in Betracht, wenn die Voraussetzungen der großen Rente nicht erfüllt sind. Nach neuem Recht ist sie auf 24 Kalendermonate nach Ablauf des Sterbemonats begrenzt.
Ein Anspruch kann insbesondere bei Erreichen der maßgeblichen, stufenweise bis 47 Jahre steigenden Altersgrenze, bei Erziehung eines Kindes oder bei Erwerbsminderung bestehen.
Übergangsregeln können gelten, wenn die Ehe vor 2002 geschlossen wurde und mindestens eine Person vor dem 2. Januar 1962 geboren ist. Dann kann auch die kleine Rente unbefristet sein.
Regelmäßig muss die Ehe mindestens ein Jahr bestanden haben, sofern kein gesetzlicher Ausnahmefall vorliegt. Die versicherungsrechtliche Wartezeit und weitere Voraussetzungen müssen ebenfalls erfüllt sein.